Frage:
Alles was ich zur Rettung einer Person tu, ist erlaubt?
mattibaerlin
2006-11-22 02:32:08 UTC
Wenn ich jemanden bei der Lebensrettung helfe und ich der Person eine Rippe breche, kann diese mich danach verklagen?

Oder noch schlimmere Vorstellung:
wenn ich einen Luftrörenschnitt machen muss, da er eine Biene oder so verschluckt hat und deswegen nicht mehr Atmen kann weil der Hals beginnt anzuschwellen, aber es der Einzige Weg wäre der person den benötigten Sauerstoff zugänglich zu machen, bis der Krankenwagen vor Ort ist. Den wer hat schon Cortison dabei? :-)
Kann der mich dann verklagen danach, weil er eine Narbe am Hals davonträgt?
Zehn antworten:
2006-11-22 02:45:32 UTC
Ja, das ist es!



Bei mir im Sani-Kurs taucht immer wieder die Frage auf, ob ein Verletzter in die stabile Seitenlage gebracht werden soll, auch wenn es sein könnte, dass dadurch die bereits angeknackste Wirbelsäule endgültig bricht, und er querschnittsgelähmt bleibt.



Du hast nicht nur das Recht, alles dir Mögliche zu tun, du hast sogar die Pflicht dazu. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.



Da aber niemand von dir verlangen kann, dass du die Aufgaben eines Notarztes übernimmst, solltest du dich darauf beschränken, das zu tun, was du im San-Kurs gelernt hast!



Und bitte: Keine Luftröhrenschnitte!!!!!!!!!!!!!!!!!



Das dürfen nicht mal wir Rettungssanitäter, das muss ein Arzt tun! Bis dahin beschränkst du dich darauf, dem Verletzten die Atmung zu erleichtern. (Eng anliegende Schals, Krawatten o.ä.)



Aber grundsätzlich kann dich niemand rechtlich belangen, selbst wenn du durch deine "erste Hilfe" das Ableben beschleunigt haben solltet!



Heisser Tipp: Solltest du Führerschein machen wollen, musst du sowieso zum San-Kurs. Aber bei den Johannitern kann man seine Kenntnisse von Zeit zu Zeit auch wieder auffrischen. Ich bin mir sicher, dass du auch in deiner Stadt die Möglichkeit hast, angebotene Kurse (meist Gratis) zu besuchen.
Naamah
2006-11-22 02:55:18 UTC
Wie hat es mein Arzt in der Ausbildung formuliert? Falsche Hilfe leisten ist immer noch besser, als keine Hilfe zu leisten. Rippenbrüche sind kein Grund, dass man verklagt wird. Das passiert auch einem geübten Rettungssanitäter. Nur Luftröhrenschnitte dürfen von einer unausgebildeten Person nicht durchgeführt werden. Wenn ein Arzt das macht, und eine Narbe zurückbleibt, dann ist das keine Körperverletzung. Denn ohne den Schnitt wären die Folgen schlimmer gewesen. Es gab mal einen Fall, bei dem eine Frau den Ersthelfer wegen Sachbeschädigung und sexueller Nötigung angezeigt hat. Die Dame hatte einen Atem- und Herzstillstand und der Ersthelfer hat ihr mitten auf einem Marktplatz die Bluse zerschnitten, sie entblösst und eine Herzmassage durchgeführt. Die Klage wurde natürlich abgeschmettert, denn ohne diese Hilfe wäre die Dame gestorben.
Nofi
2006-11-22 02:46:05 UTC
Nein du musst helfen und wenn er dabei drauf geht, weil du ihn falsch angepackt hast dann kann man Dir nichts anhängen.Du kannst verklagt werden wenn du nicht hilfst,

Unterlassenehilfeleistung glaube ich nennt man das.

Du solltest da aber auch nicht anfangen zu experimentieren, sondern nur was du im ersten Hilfekurs gelernt hast anwenden.

Oh hab nicht weiter gelesen.

Also das mit dem Luftrörenschnitt würde ich jetzt aus dem

Menschlichen verstand herraus aus sagen das man das nicht darf.

Und was das verklagen angeht naja vielleicht kann er das,weil du ja kein Schnitt hättest machen dürfen.

Aber das kann ich dir auch nicht genau sagen
42
2006-11-22 02:39:54 UTC
kein laie darf einen luftröhrenschnitt machen...egal ob der typ dann verreckt oder nicht.
maxi u
2006-11-22 07:35:56 UTC
naja durch eine reanimation hervor gegangne verletzung kann man dir nichts machen aber bei deinem zweiten beispiel könnte ich mit vorstellen das es probleme gibt weil ein luftröhrenschnitt ein operativer eingriff ist und ausschleßlich vom arzt durchgeführt werden darf auch im notfall
.
2006-11-22 07:01:09 UTC
Nein, Du kannst nicht verklagt werden, da die Lebensrettung gegenüber anderen vernachlässigbaren Dingen gesetzlich weit übergeordnet ist. Eine Rippe heilt im Regelfall wieder, eine Narbe kann auch weitgehend so versorgt werden, dass sie nicht mehr ganz so doll sichtbar wird. Was nützt dem Menschen es, wenn er sich über eine gebrochene Rippe aufregt, er aber ohne Deine Hilfe gestorben wäre?
Nina S
2006-11-22 02:47:50 UTC
Nein, kann er nicht. Du hast dann nämlich dein Menschenmögliches gemacht, um ihn zu retten. Jeder Normale, der mal dadurch gerettet wurde, wird sich freuen, eine Narbe oder einen Rippenbruch zu haben, als in einem Sarg zu liegen. Leider gibt es dann auch solche, die meinen, sie könnten noch ein wenig Geld aus dem Unfall raus schlagen und verklagen den Retter. Die bekommen normalerweise nicht Recht (und das ist auch gut so). Aber es gab schon Fälle, bei denen die Frau den Mann verklagt hat wegen sexueller Belästigung, weil er eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchführte und dann Recht bekam. Das ist eine Schweinerei! Sie sollte ihm dankbar sein.

Aber jetzt noch ganz kurz: ALLES; WAS DU ZUR RETTUNG EINES LEBENS TUST, IST ERLAUBT. (Selbst, wenn die Person danach stirbt; du hast dein Bestes getan)



Lg Nina
Leila
2006-11-22 02:44:18 UTC
Gebrochene Rippen gibt es davon häufiger als man denkt. Doch in der Regel sollte dieser vorrübergehender Zustand weniger schlimm sein, als wegen unterlassener Hilfeleistung ein paar Meter unter dem Boden zu liegen.

Kennt man sich mit dem Luftröhrenschnitt aus, so sollte man diesen auch anwenden. Doch auch da können Fehler passieren, was jedoch menschlich wäre.

Dies wäre weniger tragisch als wenn ein Unwissender versucht diesen auszuüben und damit etwas zerstört..

Und eine Narbe am Hals ist wohl das kleinste Übel in diesem Fall.
danielita227
2006-11-22 02:37:17 UTC
Naja also zum Rippe brechen...Wenn du es nicht vorsätzlich machst,dann kann er dich nicht verklagen,wenn es zur Lebensrettung nötig war!

Allerdings solltest du wohl mit dem Luftröhrenschnitt etwas vorsichtig sein,da der normale Durchschnittsmensch jawohl nicht die nötigen Fähigkeiten für so etwas hat,also wäre das juristisch wieder anders...Denn ich denk mal du bist kein Arzt,sonst wüsstest du solche Dinge!Aber wenn nach dem Luftröhrenschnitt deinerseits nur eine Narbe zurück bleibt und du kein Arzt bist,ich glaube da wird dich niemand verklagen!

Unterlassene Hilfeleistung zieht beim ersten Beispiel aber leider nicht beim zweiten,weil es für den "Helfer" nicht zumutbar ist einen Luftröhrenschnitt zu machen...
2006-11-22 02:36:39 UTC
Ich denke nicht, wenn du in der Situation nicht geholfen hättest wäre derjenige gestorben. Dann hätte man dich wegen unterlassener Hilfeleistung verklagen können!


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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