Ja, das ist es!
Bei mir im Sani-Kurs taucht immer wieder die Frage auf, ob ein Verletzter in die stabile Seitenlage gebracht werden soll, auch wenn es sein könnte, dass dadurch die bereits angeknackste Wirbelsäule endgültig bricht, und er querschnittsgelähmt bleibt.
Du hast nicht nur das Recht, alles dir Mögliche zu tun, du hast sogar die Pflicht dazu. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.
Da aber niemand von dir verlangen kann, dass du die Aufgaben eines Notarztes übernimmst, solltest du dich darauf beschränken, das zu tun, was du im San-Kurs gelernt hast!
Und bitte: Keine Luftröhrenschnitte!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das dürfen nicht mal wir Rettungssanitäter, das muss ein Arzt tun! Bis dahin beschränkst du dich darauf, dem Verletzten die Atmung zu erleichtern. (Eng anliegende Schals, Krawatten o.ä.)
Aber grundsätzlich kann dich niemand rechtlich belangen, selbst wenn du durch deine "erste Hilfe" das Ableben beschleunigt haben solltet!
Heisser Tipp: Solltest du Führerschein machen wollen, musst du sowieso zum San-Kurs. Aber bei den Johannitern kann man seine Kenntnisse von Zeit zu Zeit auch wieder auffrischen. Ich bin mir sicher, dass du auch in deiner Stadt die Möglichkeit hast, angebotene Kurse (meist Gratis) zu besuchen.